Die neuen Vorgaben betreffen alle touristischen Organisationen, die Angebote im EU-Binnenmarkt vermarkten – unabhängig von Unternehmensgröße oder Sitz. Aussagen wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-neutral“ gelten als Umweltaussagen und müssen künftig eindeutig formuliert, konkret spezifiziert und belegbar sein. Auch Zukunftsversprechen – etwa zur Klimaneutralität – sind nur zulässig, wenn ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan mit messbaren Zielen vorliegt.
Die Tourismus-Agentur Nordsee stellt auf ihrer Informationsseite kompakt aufbereitete Hinweise, Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Der Service richtet sich an Destinationen, touristische Betriebe, Kommunen und Partnerorganisationen entlang der niedersächsischen Nordseeküste und in Bremerhaven. Neben der Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen werden typische Risiken aufgezeigt und Lösungsansätze für eine klare, rechtssichere und glaubwürdige Kommunikation vorgestellt.
13. März 2026
13. Februar 2026
04. Februar 2026













































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































