Die EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) ist am 27. März 2024 in Kraft getreten. Nach Umsetzung in nationales Recht gilt sie in Deutschland verbindlich ab dem 27.09.2026.
Sie ist zielmarktorientiert und betrifft alle Organisationen, die Angebote an Verbraucher in der EU vermarkten – unabhängig vom Unternehmenssitz.
Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig klar, belegbar und transparent sein. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und Verbraucher zu schützen.
Als Umweltaussage gilt jede geschäftliche Handlung, die ausdrücklich oder implizit einen Umweltvorteil vermittelt – in Text, Bild oder Symbolik.
Dazu zählen z. B.:
Entscheidend ist: Sobald ein Umweltvorteil suggeriert wird, greifen die gesetzlichen Anforderungen.
Beispiel: Ein Hotel wirbt mit:
„Nachhaltiger Urlaub am Meer – bei uns genießen Sie Entspannung im Einklang mit der Natur.“ – und zeigt ein Foto mit Dünen oder Windrädern.
→ Das ist eine Umweltaussage!
Warum?
Das Hotel muss:
Konkrete Maßnahmen nennen (z. B. „100% Ökostrom, plastikfreie Bäder, regionaler Frühstücksbuffet“).
Belege vorweisen (z. B. Zertifikate wie EU Ecolabel oder Green Key).
Ehrlich kommunizieren, was (noch) nicht perfekt ist (z. B. „Unsere Anreise ist noch nicht klimaneutral – wir arbeiten daran!“).
So könnte es klingen:
Bei uns genießen Sie Ihren Urlaub mit gutem Gewissen:
Unser nächstes Ziel: CO₂-neutrale Anreise bis 2027 – mehr dazu in unserem [Nachhaltigkeitsbericht].
Beispiel: Ein Ferienhaus-Anbieter wirbt mit:
„Ihre Auszeit im Einklang mit der Natur – klimaneutraler Urlaub in unseren Öko-Ferienhäusern am Wattenmeer.“
→ Das ist eine Umweltaussage!
Warum?
Der Anbieter muss:
So könnte es klingen:
Ihre Auszeit mit gutem Gewissen – Ferienhäuser mit geprüfter Nachhaltigkeit am Wattenmeer.
Unsere Häuser erfüllen konkrete Kriterien für umweltbewussten Urlaub:
Klimaneutraler Betrieb: 100% Ökostrom (Zertifikat: [Name]), CO₂-Kompensation über [anerkannter Anbieter], für unvermeidbare Emissionen.
Ressourcenschonend: Wassersparende Armaturen, Recycling-System, Reinigung mit ökologischen Mitteln.
Naturnaher Standort: Direkt am Nationalpark Wattenmeer – mit geführten Öko-Touren (Kooperation mit [lokaler Naturschutzorganisation]).
Transparenz ist uns wichtig: Unsere Maßnahmen und Fortschritte dokumentieren wir jährlich in unserem [Nachhaltigkeitsbericht 2024]. Hinweis: Die Anreise ist nicht klimaneutral – wir empfehlen die Bahn (Bahnhof [Ort] nur 15 Min. entfernt).
Beispiel: Eine Region wirbt mit:
„Erleben Sie klimaneutralen Urlaub in unserer Region XYZ – wo Natur und Nachhaltigkeit im Einklang stehen.“ – begleitet von einem Foto von Windrädern und unberührter Natur.
→ Das ist eine Umweltaussage!
Warum?
Die Region muss:
So könnte es klingen:
Unser Weg zum klimaneutralen Tourismus in XYZ. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Ihren Urlaub bei uns nachhaltiger zu gestalten. Aktuell können wir belegen:
Klimaneutraler Betrieb: Alle öffentlichen Einrichtungen und 78% der Unterkünfte nutzen Ökostrom (Zertifikat: [Name]). Unvermeidbare Emissionen kompensieren wir über [Projekt, z. B. Moor-Renaturierung in der Region].
Mobilität: Kostenloser ÖPNV für Gäste + E-Ladestationen an jedem Ferienort.
Transparenz: Unser [Nachhaltigkeitsbericht 2024] zeigt Fortschritte und Ziele.
Was noch nicht perfekt ist: Die Anreise verursacht weiterhin CO₂ – wir setzen auf Bahn-Anbindungen (z. B. direkter IC ab Hamburg) und testen 2026 ein Gästeticket für Regionalzüge.
Beispiel: Ein Tourismusorganisation wirbt für seine Region mit:
„Entdecken Sie [Region XYZ] komplett klimaneutral – mit unseren E-Autos und Ladesäulen, die zu 100% nachhaltig sind.“
→ Das ist eine Umweltaussage!
Warum?
Warum?
So könnte es klingen:
Erkunden Sie [Region XYZ] mit gutem Gewissen – unsere E-Mobilität im Detail:
Unser E-Auto-Verleih reduziert CO₂ – mit nachweisbaren Standards:
Klimaneutraler Betrieb: Die Fahrzeuge laden ausschließlich mit Ökostrom (Zertifikat: [Name, z. B. Grüner Strom Label]). Die Betriebsemissionen sind damit bei 0g CO₂/km.
Kompensierte Herstellung: Die Produktion der Autos kompensieren wir über [Projekt, z. B. Aufforstung in Niedersachsen].
Transparente Daten: Unser [Nachhaltigkeitsbericht 2024] zeigt die genaue Bilanz – inkl. Herausforderungen (z. B. Batterie-Recycling).
Was noch nicht perfekt ist: Die Herstellung der Autos verursacht CO₂ – deshalb unterstützen wir Initiativen für kreislauffähige Batterien (Partner: [Name]).
Beispiel: Ein Restaurant an der Nordsee wirbt mit:
„Genießen Sie bei uns 100% nachhaltige Küche – mit regionalem Fleisch aus artgerechter Haltung und klimaneutralem Betrieb.“
→ Das ist eine Umweltaussage!
Warum?
Das Restaurant muss:
So könnte es klingen:
Regionale Küche mit Verantwortung – unser Weg zu mehr Nachhaltigkeit
Bei uns wissen Sie, was auf den Teller kommt – und woher es stammt:
Fleisch aus der Region:
Klimabewusster Betrieb:
Transparente Fortschritte:
Was wir noch nicht perfekt machen:
Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Nachhaltigkeitskommunikation. Sie stellt sicher, dass Aussagen klar, präzise und nachvollziehbar sind. Pauschale oder nicht belegbare Begriffe sollen vermieden werden.
Für viele touristische Akteure bedeutet das vor allem eines: präziser formulieren statt weniger kommunizieren.
In zahlreichen Fällen genügt es, absolute oder verallgemeinernde Aussagen durch sachliche Leistungsbeschreibungen zu ersetzen.
Beispielhafte Gegenüberstellungen:
PROBLEMATISCHE AUSSAGE => PRÄZISERE ALTERNATIVE
„Nachhaltige Küche“ => „60 % der Zutaten aus einem Umkreis von 100 km“
„100 % nachhaltiges Hotel“ => „100 % Ökostrom (Zertifikat: [Name])“
„CO₂-neutral unterwegs“ => „Elektroautos zur Miete verfügbar“
„Klimafreundlicher Urlaub“ => „Kostenloser ÖPNV für Gäste“
„Klimaneutrales Restaurant“ => „100 % Ökostrom (Zertifikat: [Name])“
„Nachhaltige Region“ => „78 % der Unterkünfte nutzen zertifizierten Ökostrom“
Während pauschale Aussagen künftig konkrete Nachweise erfordern, sind sachliche Beschreibungen vorhandener Leistungen in der Regel unproblematisch.
Entscheidend ist:
Wer bestehende Maßnahmen transparent und nachvollziehbar darstellt, stärkt Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Klare Kommunikation nachhaltiger Leistungen ist damit nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch eine Chance für Profilbildung und Qualitätssicherung.
Gerade öffentlich zugängliche Kommunikation – auch im B2B- oder Pressekontext – kann rechtlich relevant sein.
Für eine vertiefende Auseinandersetzung empfehlen wir die nachstehenden Publikationen. Weitere Medien und Hinweise ergänzen wir fortlaufend. Hinweis: Diese Informationen und Verlinkungen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Umweltrecht.
Das Modell „Nachhaltigkeit richtig kommunizieren“ ist auf der "one.intelligence platform Niedersachsen" verfügbar, die von destination.one über die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) bereitgestellt wird. Nutzer der Plattform können mit diesem Modell EmpCo-konforme Aussagen entwickeln. Es bietet praktische Leitfäden und Beispiele für eine rechtssichere und transparente Nachhaltigkeitskommunikation. Die Plattform steht destination.one-Kunden zur Verfügung und ermöglicht eine sichere und flexible Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) für touristische Zwecke.













































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































