Die EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) ist am 27. März 2024 in Kraft getreten. Nach Umsetzung in nationales Recht gilt sie in Deutschland verbindlich ab dem 27.09.2026.
Sie ist zielmarktorientiert und betrifft alle Organisationen, die Angebote an Verbraucher in der EU vermarkten – unabhängig vom Unternehmenssitz.
Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig klar, belegbar und transparent sein. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und Verbraucher zu schützen.
Als Umweltaussage gilt jede geschäftliche Handlung, die ausdrücklich oder implizit einen Umweltvorteil vermittelt – in Text, Bild oder Symbolik.
Dazu zählen z. B.:
Entscheidend ist: Sobald ein Umweltvorteil suggeriert wird, greifen die gesetzlichen Anforderungen.
Beispiel: Ein Hotel wirbt mit:
„Nachhaltiger Urlaub am Meer – bei uns genießen Sie Entspannung im Einklang mit der Natur.“ – und zeigt ein Foto mit Dünen oder Windrädern.
→ Diese Kombination aus Nachhaltigkeitsbegriff, Naturversprechen und Bildsprache ist vorsorglich als Umweltaussage einzustufen!
Warum?
Das Hotel sollte:
Konkrete Maßnahmen nennen
Belege vorweisen (z. B. Zertifikate).
Ehrlich kommunizieren, was (noch) nicht perfekt ist (z. B. „Die Anreise unserer Gäste ist derzeit nicht Teil unserer CO₂-Bilanz. Wir prüfen, wie wir Informationen zu emissionsärmeren Anreisemöglichkeiten transparenter darstellen können.“).
So könnte es klingen:
Variante 1 – vorsichtige Formulierung:
„Unser Betrieb prüft regelmäßig Möglichkeiten, Energieverbrauch, Emissionen und Abfallaufkommen zu reduzieren, und setzt dafür ausgewählte Maßnahmen im laufenden Betrieb um.“
Variante 2 – mit konkreten Daten:
„Für unseren Hotelbetrieb haben wir die Emissionen aus Scope 1 und 2 für das Jahr [Jahr] nach [Methode/Standard] bilanziert. Die berechneten Emissionen betragen [X Tonnen CO₂e]. Wir reduzieren diese Emissionen durch [konkrete Maßnahmen]. Für verbleibende Emissionen unterstützen wir [Projektname] nach [Standard]. Scope 3, insbesondere Lieferketten und Gästeanreise, ist darin nicht enthalten.“
Variante 3 – mit Zertifizierung und zusätzlichen Nachweisen:
„Unser Hotel ist mit dem EU Ecolabel zertifiziert. Die Zertifizierung bezieht sich auf die dort festgelegten Umweltkriterien. Das gültige Zertifikat finden Sie unter [Link]. Zusätzlich erstellen wir für unseren Hotelbetrieb eine CO₂-Bilanz für Scope 1 und 2 nach [Methode/Standard], die jährlich durch [Auditor] überprüft wird. Für verbleibende Emissionen unterstützen wir [Projektname] nach [Standard].“
Je nach verwendeter Aussage sollten insbesondere folgende Nachweise vorliegen:
Die dargestellten Umsetzungsbeispiele wurden unter Einsatz des „EmpCo-Richtlinien-Checkers der Tourismus Niedersachsen GmbH“ und des „EmpCo-Checker (Beta)“ auf der oi-Plattform erstellt. Sie dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Beispiel: Ein Ferienhaus-Anbieter wirbt mit:
„Ihre Auszeit im Einklang mit der Natur – klimaneutraler Urlaub in unseren Öko-Ferienhäusern am Wattenmeer.“
Dazu wird ein Bild einer unberührten Düne im Hintergrund gezeigt.
Einordnung:
Diese Kombination ist vorsorglich als Umweltaussage einzustufen.
Warum?
Besser ist:
Der Anbieter sollte konkret benennen, welche Maßnahme umgesetzt wird, worauf sie sich bezieht und welcher Nachweis vorliegt. Pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „Öko“ oder „im Einklang mit der Natur“ sollten vermieden oder unmittelbar präzisiert werden.
So könnte es klingen:
Vorsichtige Variante:
„Ihre Auszeit am Wattenmeer – erholsame Tage in unseren Ferienhäusern.“
Mit konkreten Maßnahmen:
„Unsere Ferienhäuser nutzen Strom aus erneuerbaren Energien gemäß [Nachweis/Zertifikat]. Zusätzlich setzen wir [konkrete Maßnahme] ein und prüfen regelmäßig weitere Möglichkeiten zur Reduzierung von Energieverbrauch und Abfallaufkommen.“
Mit CO₂-Bilanz:
„Für unseren Ferienhausbetrieb haben wir die Emissionen aus Scope 1 und 2 für das Jahr [Jahr] nach [Methode/Standard] bilanziert. Die berechneten Emissionen betragen [X Tonnen CO₂e]. Wir reduzieren diese Emissionen durch [konkrete Maßnahmen]. Für verbleibende Emissionen unterstützen wir [Projektname] nach [Standard]. Scope 3, insbesondere Lieferketten und Gästeanreise, ist in dieser Bilanz nicht enthalten.“
Mit externer Zertifizierung:
„Unsere Ferienhäuser sind mit [Name des Zertifikats] zertifiziert. Die Zertifizierung gilt für [konkreter Geltungsbereich] und bezieht sich auf die Kriterien des Zertifizierungsprogramms. Das gültige Zertifikat und weitere Informationen finden Sie unter [Link].“
Belege, die je nach Aussage vorhanden sein sollten:
Die dargestellten Umsetzungsbeispiele wurden unter Einsatz des „EmpCo-Richtlinien-Checkers der Tourismus Niedersachsen GmbH“ und des „EmpCo-Checker (Beta)“ auf der oi-Plattform erstellt. Sie dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Beispiel: Eine Region wirbt mit:
„Erleben Sie klimaneutralen Urlaub in unserer Region XYZ – wo Natur und Nachhaltigkeit im Einklang stehen.“
Begleitet wird die Aussage von einem Foto mit Windrädern und unberührter Natur.
Einordnung:
Diese Kombination ist vorsorglich als Umweltaussage einzustufen.
Warum?
Die Region sollte:
So könnte es klingen:
Vorsichtige Variante:
„Erleben Sie unsere Region XYZ mit ihren Natur- und Kulturlandschaften, regionalen Angeboten und vielfältigen Möglichkeiten für eine bewusste Auszeit.“
=> Die Formulierung verzichtet auf absolute Umweltversprechen wie „klimaneutral“ und bleibt touristisch attraktiv, ohne einen konkreten Umweltvorteil zu behaupten.
Mit konkreten Maßnahmen, nur wenn diese tatsächlich belegt sind:
„In unserer Region XYZ nutzen [X %] der teilnehmenden Unterkünfte Strom aus erneuerbaren Energien gemäß [Nachweis/Zertifikat]. Zusätzlich bauen wir Informationen zur Anreise mit Bahn, Bus und Fahrrad aus und dokumentieren unsere Fortschritte jährlich unter [Link].“
=> Die Aussage nennt konkrete Bereiche und macht deutlich, worauf sie sich bezieht. Prozentangaben, Ökostrom-Nachweise und Fortschrittsberichte müssen tatsächlich vorliegen.
Mit CO₂-Bilanz, nur wenn belastbare Daten vorhanden sind:
„Für die touristischen Aktivitäten in unserer Region XYZ haben wir die Emissionen aus [konkreter Geltungsbereich, z. B. kommunale touristische Einrichtungen und teilnehmende Unterkünfte] für das Jahr [Jahr] nach [Methode/Standard] bilanziert. Die berechneten Emissionen betragen [X Tonnen CO₂e]. Wir reduzieren diese Emissionen durch [konkrete Maßnahmen]. Für nach der Bilanz verbleibende Emissionen unterstützen wir [Projektname] nach [Standard]. Nicht enthalten sind [z. B. Gästeanreise, Lieferketten oder nicht teilnehmende Betriebe].“
=> Diese Variante vermeidet den pauschalen Claim „klimaneutraler Urlaub“ und macht transparent, was bilanziert wurde, welche Methode verwendet wurde und welche Bereiche nicht enthalten sind.
Mit externer Zertifizierung, nur wenn diese tatsächlich vorliegt:
„Unsere Region XYZ ist nach [Name des Zertifizierungsstandards] zertifiziert. Die Zertifizierung gilt für [konkreter Geltungsbereich] und bezieht sich auf die Kriterien des Zertifizierungsprogramms. Das gültige Zertifikat und weitere Informationen finden Sie unter [Link]. Unsere Fortschritte dokumentieren wir regelmäßig in [Bericht/Monitoring/Prüfbericht].“
=> Die Zertifizierung wird nicht pauschal überdehnt. Der Text benennt den Standard, den Geltungsbereich und den Nachweis.
Belege, die je nach Aussage vorhanden sein sollten:
Optionaler Hinweis zur Bildsprache:
Naturbilder, Windräder oder grüne Gestaltungselemente sollten nicht den Eindruck erwecken, die gesamte Region oder der gesamte Urlaub sei klimaneutral oder besonders nachhaltig. Wenn solche Bildwelten mit Umweltbegriffen kombiniert werden, sollten die dazugehörigen Aussagen besonders klar, konkret und belegbar sein.
Die dargestellten Umsetzungsbeispiele wurden unter Einsatz des „EmpCo-Richtlinien-Checkers der Tourismus Niedersachsen GmbH“ und des „EmpCo-Checker (Beta)“ auf der oi-Plattform erstellt. Sie dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Beispiel: Ein Tourismusorganisation wirbt für seine Region mit:
„Entdecken Sie [Region XYZ] komplett klimaneutral – mit unseren E-Autos und Ladesäulen, die zu 100% nachhaltig sind.“
Einordnung:
Diese Aussage ist vorsorglich als Umweltaussage einzustufen.
Warum?
Die Tourismusorganisation sollte:
So könnte es klingen:
Vorsichtige Variante:
„Entdecken Sie [Region XYZ] flexibel mit unseren E-Autos. An ausgewählten Standorten stehen Ladesäulen für die Nutzung während Ihres Aufenthalts bereit.“
=> Die Formulierung bleibt touristisch attraktiv und verzichtet auf pauschale Umweltversprechen wie „komplett klimaneutral“ oder „100 % nachhaltig“. Sie beschreibt das Angebot, ohne einen unbelegten Umweltvorteil zu behaupten.
Mit konkreter Maßnahme, nur wenn diese tatsächlich belegt ist:
„Unsere E-Autos verursachen während der Fahrt keine lokalen Abgasemissionen. Der Strom an unseren Ladesäulen stammt gemäß [Nachweis/Zertifikat] aus erneuerbaren Energien. Die Aussage bezieht sich auf den Ladevorgang an unseren eigenen Ladesäulen; Herstellung, Wartung und Anreise der Gäste sind darin nicht enthalten.“
=> Sie ersetzt „0 g CO₂/km“ durch die präzisere Aussage „keine lokalen Abgasemissionen während der Fahrt“. Außerdem wird klar abgegrenzt, worauf sich die Aussage bezieht und welche Bereiche nicht enthalten sind.
Mit CO₂-Bilanz oder Lebenszyklusdaten, nur wenn belastbare Daten vorhanden sind:
„Für unser E-Mobilitätsangebot in [Region XYZ] haben wir die Emissionen aus [konkreter Geltungsbereich, z. B. Betrieb der Fahrzeuge und Strombezug an eigenen Ladesäulen] für das Jahr [Jahr] nach [Methode/Standard] bilanziert. Die berechneten Emissionen betragen [X Tonnen CO₂e]. Wir reduzieren diese Emissionen durch [konkrete Maßnahmen]. Nicht enthalten sind [z. B. Fahrzeugherstellung, Batterieproduktion, Wartung oder Gästeanreise]. Weitere Informationen finden Sie unter [Link].“
=> Die Aussage vermeidet den pauschalen Claim „klimaneutral“ und macht transparent, was gemessen wurde, nach welcher Methode bilanziert wurde und welche Bereiche nicht enthalten sind. Präzise, konkrete und belegbare Aussagen sind nach den EmpCo-Grundsätzen deutlich risikoärmer.
Mit externer Zertifizierung, nur wenn diese tatsächlich vorliegt:
„Unser E-Mobilitätsangebot ist nach [Name des Zertifizierungsstandards] zertifiziert. Die Zertifizierung gilt für [konkreter Geltungsbereich, z. B. Betrieb der Ladeinfrastruktur oder Mobilitätsangebot an Standort X] und bezieht sich auf die Kriterien des Zertifizierungsprogramms. Das gültige Zertifikat und weitere Informationen finden Sie unter [Link].“
=> Die Zertifizierung wird nicht überdehnt. Der Text benennt den Standard, den Geltungsbereich und den Nachweis. Da es keine feste Liste automatisch „sicherer“ Labels gibt, sollte jede Zertifizierung im Einzelfall auf Kriterien, Gültigkeit und unabhängige Prüfung kontrolliert werden.
Optional, wenn zusätzlich ein Klimaschutzprojekt unterstützt wird:
„Für nach unserer Bilanz verbleibende Emissionen unterstützen wir [Projektname] nach [Standard]. Diese Unterstützung wird nicht als Klimaneutralitätsversprechen für das gesamte Mobilitätsangebot verwendet.“
=> Die Kompensation wird transparent als zusätzliche Unterstützung dargestellt und nicht als Grundlage für die Aussage „klimaneutral“. Das reduziert das Risiko einer irreführenden Gesamtbehauptung.
Belege, die je nach Aussage vorhanden sein sollten:
Optionaler Hinweis zur Bildsprache:
Bilder von Windrädern, Ladesäulen, E-Autos oder unberührter Natur sollten nicht den Eindruck erwecken, das gesamte Mobilitätsangebot oder der gesamte Aufenthalt in der Region sei klimaneutral oder vollständig nachhaltig. Wenn solche Bildwelten mit Umweltbegriffen kombiniert werden, sollten die dazugehörigen Aussagen besonders klar, konkret und belegbar sein.
Die dargestellten Umsetzungsbeispiele wurden unter Einsatz des „EmpCo-Richtlinien-Checkers der Tourismus Niedersachsen GmbH“ und des „EmpCo-Checker (Beta)“ auf der oi-Plattform erstellt. Sie dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Beispiel: Ein Restaurant an der Nordsee wirbt mit:
„Genießen Sie bei uns 100% nachhaltige Küche – mit regionalem Fleisch aus artgerechter Haltung und klimaneutralem Betrieb.“
Einordnung:
Diese Aussage ist vorsorglich als Umweltaussage einzustufen.
Warum?
Das Restaurant sollte:
So könnte es klingen:
Vorsichtige Variante:
„Genießen Sie norddeutsche Küche in unserem Restaurant an der Nordsee – mit sorgfältig ausgewählten Zutaten und Gerichten aus der Region.“
=> Die Formulierung bleibt touristisch und gastronomisch attraktiv, ohne absolute Umweltversprechen wie „100 % nachhaltig“ oder „klimaneutral“ zu verwenden. Wenn „aus der Region“ konkret beworben wird, sollte intern nachvollziehbar sein, welche Produkte gemeint sind.
Mit konkreten Maßnahmen, nur wenn diese tatsächlich belegt sind:
„Für unsere Rindfleischgerichte beziehen wir Fleisch von [Hofname] in [Ort]. Der Hof liegt [X km] von unserem Restaurant entfernt und ist nach [Siegel/Standard] zertifiziert. Gemüse beziehen wir in der Saison überwiegend von [Lieferant/Region]; im Jahr [Jahr] lag der Anteil regional bezogener Gemüseprodukte bei [X %].“
=> Die Aussage ersetzt „100 % nachhaltige Küche“ durch konkrete Angaben zu Produktgruppen, Herkunft, Entfernung, Zeitraum und Nachweisen. Dadurch wird klar, worauf sich die Aussage bezieht.
Mit Betriebsmaßnahmen, nur wenn diese tatsächlich zutreffen:
„Unser Restaurant nutzt Strom aus erneuerbaren Energien gemäß [Nachweis/Zertifikat]. In der Küche setzen wir [konkrete Maßnahme, z. B. energieeffiziente Kühltechnik] ein und reduzieren => Die Aussage nennt überprüfbare Einzelmaßnahmen und vermeidet pauschale Begriffe wie „nachhaltiger Betrieb“ oder „100 % nachhaltig“. Angaben zu Ökostrom, Technik oder Mehrwegsystemen müssen entsprechend dokumentiert sein.
Mit CO₂-Bilanz, nur wenn belastbare Daten vorhanden sind:
„Für unseren Restaurantbetrieb haben wir die Emissionen aus [konkreter Geltungsbereich, z. B. Strom, Wärme und betriebliche Abfälle] für das Jahr [Jahr] nach [Methode/Standard] bilanziert. Die berechneten Emissionen betragen [X Tonnen CO₂e]. Wir reduzieren diese Emissionen durch [konkrete Maßnahmen]. Nicht enthalten sind [z. B. Lieferketten, Gästeanreise oder importierte Waren].“
=> Die Formulierung verzichtet auf den pauschalen Claim „klimaneutraler Betrieb“ und zeigt transparent, was gemessen wurde, welche Methode verwendet wurde und welche Bereiche nicht enthalten sind.
Optional, wenn zusätzlich ein Klimaschutzprojekt unterstützt wird:
„Für nach unserer Bilanz verbleibende Emissionen unterstützen wir [Projektname] nach [Standard]. Diese Unterstützung wird nicht als Klimaneutralitätsversprechen für unseren Restaurantbetrieb verwendet.“
=> Kompensation wird transparent als zusätzliche Unterstützung dargestellt, ohne dem gesamten Restaurantbetrieb pauschal Klimaneutralität zuzuschreiben.
Mit externer Zertifizierung, nur wenn diese tatsächlich vorliegt:
„Unser Restaurant ist nach [Name des Zertifizierungsstandards] zertifiziert. Die Zertifizierung gilt für [konkreter Geltungsbereich, z. B. Restaurantbetrieb am Standort X] und bezieht sich auf die Kriterien des Zertifizierungsprogramms. Das gültige Zertifikat und weitere Informationen finden Sie unter [Link].“
=> Die Zertifizierung wird nicht überdehnt. Der Text benennt den Standard, den Geltungsbereich und den Nachweis. Der Begriff „zertifiziert“ sollte nur verwendet werden, wenn tatsächlich eine unabhängige Zertifizierung vorliegt und deren Details offengelegt werden können.
Belege, die je nach Aussage vorhanden sein sollten:
Optionaler Hinweis zur Bildsprache:
Bilder von grünen Feldern, Weidetieren, Nordsee-Landschaften oder Hofmotiven können den Eindruck besonderer Umwelt- oder Tierwohlvorteile verstärken. Wenn solche Bildwelten mit Begriffen wie „nachhaltig“, „regional“, „artgerecht“ oder „klimaneutral“ kombiniert werden, sollten die dazugehörigen Aussagen besonders klar, konkret und belegbar sein.
Die dargestellten Umsetzungsbeispiele wurden unter Einsatz des „EmpCo-Richtlinien-Checkers der Tourismus Niedersachsen GmbH“ und des „EmpCo-Checker (Beta)“ auf der oi-Plattform erstellt. Sie dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Nachhaltigkeitskommunikation. Sie soll sicherstellen, dass Aussagen klar, präzise und nachvollziehbar sind. Pauschale oder nicht belegbare Begriffe wie ‚nachhaltig‘, ‚klimafreundlich‘ oder ‚CO₂-neutral‘ sollten vermieden oder unmittelbar konkretisiert und belegt werden.
Für viele touristische Akteure bedeutet das vor allem eines: präziser formulieren statt weniger kommunizieren.
In vielen Fällen kann es helfen, absolute oder verallgemeinernde Aussagen durch sachliche, überprüfbare Leistungsbeschreibungen zu ersetzen.
Beispielhafte Gegenüberstellungen:
PROBLEMATISCHE AUSSAGE => PRÄZISERE ALTERNATIVE
„Nachhaltige Küche“ => „Im Jahr [Jahr] stammten 60 % unserer eingekauften Zutaten nach [Gewicht/Einkaufswert] aus einem Umkreis von bis zu 100 km.“
„100 % nachhaltiges Hotel“ => „Unser Hotel bezieht für den Stromverbrauch im Hotelbetrieb 100 % Strom aus erneuerbaren Energien gemäß [Zertifikat/Nachweis].“
„CO₂-neutral unterwegs“ => „Elektroautos zur Miete verfügbar“
„Klimafreundlicher Urlaub“ => „Kostenloser ÖPNV für Gäste“
„Klimaneutrales Restaurant“ => „Unser Restaurant bezieht für den Stromverbrauch im Restaurantbetrieb 100 % Strom aus erneuerbaren Energien gemäß [Zertifikat/Nachweis].“
„Nachhaltige Region“ => „Im Jahr [Jahr] nutzten 78 % der teilnehmenden Unterkünfte in [Region] zertifizierten Ökostrom gemäß [Nachweis/Zertifikat].“
Während pauschale Aussagen künftig konkretisiert und belegbar sein müssen, sind sachliche Beschreibungen tatsächlich vorhandener Leistungen in der Regel risikoärmer.
Entscheidend ist:
Wer bestehende Maßnahmen transparent und nachvollziehbar darstellt, stärkt Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Klare Kommunikation nachhaltiger Leistungen ist damit nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch eine Chance für Profilbildung und Qualitätssicherung.
Gerade öffentlich zugängliche Kommunikation – etwa auf Websites, in Social Media, Printmaterialien, Pressemitteilungen oder Angeboten – sollte vorsorglich mitgeprüft werden, wenn ausdrücklich oder unterschwellig ein Umweltvorteil vermittelt wird.
Die Aussagen wurden unter Einsatz des „EmpCo-Richtlinien-Checkers der Tourismus Niedersachsen GmbH“ und des „EmpCo-Checker (Beta)“ auf der oi-Plattform erstellt. Sie dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Für eine vertiefende Auseinandersetzung empfehlen wir die nachstehenden Publikationen. Weitere Medien und Hinweise ergänzen wir fortlaufend. Hinweis: Diese Informationen und Verlinkungen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Umweltrecht.
Auf der one.intelligence platform Niedersachsen stehen verschiedene KI-gestützte Modelle zur Verfügung, die touristische Akteure bei der Prüfung und Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitskommunikation unterstützen. Die Anwendungen helfen dabei, potenziell kritische Umweltaussagen zu erkennen, Formulierungen transparenter zu gestalten und Nachhaltigkeitsclaims besser an den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie auszurichten.
Der von der Tourismus Niedersachsen GmbH bereitgestellte Checker analysiert Webseiten und Texte auf potenziell kritische Umweltaussagen. Er bewertet Aussagen anhand der EmpCo-Vorgaben und gibt konkrete Hinweise für transparentere und belastbarere Formulierungen.
Der extern entwickelte EmpCo-Checker von Bastian Hiller analysiert eingegebene Texte auf mögliche EmpCo-Risiken und ordnet diese über ein Ampelsystem ein. Ergänzend liefert das Tool Begründungen, Regelverweise und Umformulierungsvorschläge. Die Anwendung befindet sich noch in der Beta-Phase.
Dieses Modell von Teejit unterstützt bei der Formulierung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen. Es hilft dabei, Inhalte verständlich, sachlich und nachvollziehbar darzustellen und eignet sich besonders für die redaktionelle Weiterentwicklung von Texten zur Nachhaltigkeit.





























































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































